Allgemeine Geschäftsbedingungen

I Präambel

1. Die nachfolgenden AGB regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der gewerblich handelnden

PennyPlanner GmbH

Breite Str. 27

40213 Düsseldorf

nachfolgend PennyPlanner genannt

und Kunden.

2. PennyPlanner ist unter den nachfolgenden Kontaktdaten erreichbar:

Telefon: +49 211 2095842 20

E-Mail: info@pennyplanner.io

3. Vertragssprache ist Deutsch.

4. Diese AGB sind zum Zwecke des leichteren internationalen Verständnisses in zwei sprachlichen Ausführungen ausgefertigt, nämlich Deutsch und Englisch. Im Falle von Streitigkeiten gilt die deutsche Version als die Maßgebliche, das heißt insbesondere auch, dass im Falle von Differenzen über die Auslegung einzelner Klauseln der vorliegenden AGB, die Begriffe und Definitionen des Deutschen Rechts entscheidend sind.

II Allgemeine Bestimmungen für alle Leistungen

1. Vertragsparteien

Als Kunden werden ausschließlich Unternehmer, juristische Personen oder Personengesellschaften akzeptiert.

2. Geltung dieser AGB

2.1. Diese AGB gelten ausschließlich für alle Leistungen von PennyPlanner.

2.2. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen erkennt PennyPlanner nicht an.

2.3. Sie gelten, soweit der Kunde Kaufmann ist, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2.4. PennyPlanner ist jederzeit berechtigt, für diese AGB oder die besonderen Leistungsbedingungen ein Änderungs- oder Ergänzungsangebot zu unterbreiten. Hat der Kunde im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg gewählt, können die Änderungen oder Ergänzungen auch auf diesem Wege angeboten werden.

2.5. Änderung oder Ergänzung müssen angenommen werden, ggf. im Wege der nachfolgend geregelten Zustimmungsfiktion.

2.6. Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebots (Zustimmungsfiktion), wenn

2.6.1. das Änderungsangebot erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder

2.6.2. durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf und

2.6.3. der Kunde das Änderungsangebot nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat.

2.7. Kunden werden in Textform bei Beginn der Frist darauf hingewiesen, dass die Änderungs- oder Ergänzungsmitteilung als akzeptiert gilt, wenn er schweigt.

2.8. Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung

2.8.1. bei Änderungen der Nummern 2.2.4 bis 2.2.7 der Geschäftsbedingungen oder

2.8.2. bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrags und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen oder

2.8.3. bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen, oder

2.8.4. bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten von PennyPlanner verschieben würden.

2.8.5. In diesen Fällen wird  PennyPlanner die Zustimmung des Kunden zu den Änderungen auf andere Weise einholen.

2.9. Macht PennyPlanner von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird PennyPlanner den Kunden im Änderungsangebot besonders hinweisen.

3. Leistungen, zugesicherte Eigenschaften und Garantien

3.1. PennyPlanner schuldet Leistungen zu dem zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses branchenüblichen Stand der Technik.

3.2. PennyPlanner ist nicht verpflichtet, unentgeltlich ohne Abschluss von Wartungs- und/oder Pflegeverträgen die Nutzungsmöglichkeiten entsprechend der technischen Entwicklung auszuweiten.

3.3. Die Leistungsdetails und -bestandteile ergeben sich (in der nachfolgenden absteigenden Reihenfolge) aus

3.3.1. den in dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen,

3.3.2. der jeweils einschlägigen Leistungsbeschreibung,

3.3.3. den jeweils einschlägigen besonderen Leistungsbedingungen,

3.3.4. der jeweils einschlägigen Preisliste,

3.3.5. den jeweils einschlägigen besonderen Bestimmungen dieser AGB und

3.3.6. den allgemeinen Bestimmungen dieser AGB.

3.4. Soweit nichts anderes vereinbart ist, schuldet PennyPlanner Leistungen als jeweils getrennt voneinander zu erbringende und abrechenbare Einzelleistungen.

3.5. Sofern Produkten besonders beschriebene Eigenschaften zugeordnet werden, stellen diese Eigenschaften eine Leistungsbeschreibung dar, die nicht im Sinne einer zugesicherten Eigenschaft oder einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie zu verstehen sind. Entsprechende Eigenschaften werden nicht zugesichert und entsprechende Garantien nicht vereinbart.

4. Änderungsvorbehalt

4.1. PennyPlanner hat das Recht, die versprochenen Leistungen zu ändern oder hiervon abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von PennyPlanner für den Kunden zumutbar ist.

4.2. Zumutbar ist die Änderung oder die Abweichung, wenn der Kunde nicht schlechter oder besser gestellt oder von der Leistung nicht wesentlich abgewichen wird.

5. Rücktrittsvorbehalt

5.1. PennyPlanner ist berechtigt, sich vom Vertrag durch Rücktritt oder Kündigung zu lösen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist; soweit Dauerschuldverhältnisse betroffen sind, ist PennyPlanner zur ordentlichen Kündigung auch ohne sachliche Rechtfertigung berechtigt. Unberührt bleibt ebenfalls das Recht zur außerordentlichen Kündigung.

5.2. PennyPlanner ist berechtigt, sich von Teilen seiner Leistungspflicht durch Rücktritt oder Kündigung zu lösen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist; soweit Dauerschuldverhältnisse betroffen sind, ist PennyPlanner zur ordentlichen Kündigung auch ohne sachliche Rechtfertigung berechtigt. Unberührt bleibt ebenfalls das Recht zur außerordentlichen Kündigung.

5.3. Sachlich gerechtfertigt ist die Abänderungen oder die Abweichung in jedem Fall,

5.3.1. wenn Dritte, von denen PennyPlanner zur Erbringung der eigenen Leistungen Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern oder einstellen,

5.3.2. wenn der Kunde seine Sorgfaltspflichten hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen verletzt,

5.3.3. wenn der Kunde falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit macht,

5.3.4. bei Unmöglichkeit, höherer Gewalt, Streik sowie Naturkatastrophen und

5.3.5. bei Pflichtverletzungen von Kunden, soweit dem Kunden eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Pflicht gesetzt worden ist.

5.4. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der Vorleistung verpflichtet sich PennyPlanner, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

6. Vertragsschluss

6.1. Die Bewerbung der Produkte im Internet oder in Katalogen durch PennyPlanner stellt eine unverbindliche und freibleibende Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Auftrag) durch Kunden dar. Dies gilt entsprechend für als „freibleibende Angebote“ bezeichnete Schreiben von PennyPlanner.

6.2. Der Kunde kann einen Auftrag schriftlich, fernmündlich oder in Textform erteilen.

6.3. PennyPlanner kann das Angebot entweder mündlich oder durch Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform oder durch Lieferung annehmen.

6.4. Weicht die Auftragsbestätigung von PennyPlanner vom Angebot des Kunden ab, stellt diese ein neues Angebot dar und die Annahme des Angebots erfolgt durch den Kunden zu den in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen, spätestens durch Lieferung.

6.5. PennyPlanner hat das Recht, ein Angebot abzulehnen.

7. Vertragslaufzeit und Beendigung

7.1. Soweit Dauerschuldverhältnisse  betreffend Softwareüberlassung vorliegen, beträgt die Laufzeit des Vertrages zunächst 24 Monate und verlängert sich jeweils um einen Monat, wenn nicht mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende einer Laufzeit das Vertragsverhältnis in Textform gekündigt wird.  Maßgeblich ist das Datum des Eingangs der Kündigungserklärung beim Vertragspartner.

7.2. Die Parteien können das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Entrichtung des Nutzungsentgeltes oder eines erheblichen Teils dieser mehr als 2 aufeinanderfolgende Monate in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Entrichtung des Nutzungsentgeltes in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der das Nutzungsentgelt für zwei Monate erreicht.

8. Termine und Fristen

8.1. Leistungstermine und -fristen für den Beginn der Leistungen sind nur verbindlich, wenn PennyPlanner diese ausdrücklich bestätigt und der Kunde rechtzeitig alle in seinem Einfluss liegenden Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung durch PennyPlanner getroffen hat.

8.2. Für den Beginn und die Berechnung von Fristen, die in Bezug zur Laufzeit und zum Ende des Vertrags stehen (z. B. Mindestvertragslaufzeiten), gilt im Zweifel das in der "Auftragsbestätigung" genannte Datum der erstmaligen Leistungsbereitstellung durch PennyPlanner.

8.3. Bei einem von PennyPlanner nicht zu vertretenden, unvorhersehbaren, unvermeidbaren und außerhalb des Einflussbereichs von PennyPlanner liegenden Leistungshindernisses verschieben sich die Termine und Fristen um einen angemessenen Zeitraum.

8.4. Verzögern sich die Leistungen von PennyPlanner, ist der Kunde nur zum Rücktritt berechtigt, wenn PennyPlanner die Verzögerung zu vertreten hat und eine vom Kunden gesetzte, angemessene Frist zur Leistung erfolglos verstrichen ist.

9. Liefertermine/Teillieferung/Lieferfristen/Gefahrtragung

9.1. Liefertermine, die der Kunde in seiner Bestellung angibt, bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer Bestätigung.

9.2. Teillieferungen sind zulässig, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.

9.3. Der Beginn der angegebenen Lieferfrist setzt voraus, dass der Kunde alle von ihm vereinbarungsgemäß zur Verfügung zu stellenden Informationen, Unterlagen und Gegenstände überlässt. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zum Ablauf der Frist das Werk oder das Lager verlassen hat oder dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist.

9.4. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung oder behördlichen Auflagen oder Anordnungen, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Beherrschungsvermögens von uns liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Lieferung des zu liefernden Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei der Zulieferung eintreten.

10. Allgemeine Mitwirkungspflichten

10.1. Der Kunde hat PennyPlanner alle erforderlichen Informationen und Unterlagen aus seiner Sphäre zur Verfügung zu stellen.

10.2. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungsleistungen trotz Aufforderung von PennyPlanner nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig nach und hat er dies zu vertreten,

10.2.1. kann PennyPlanner ein Angebot unterbreiten, diese Leistungen selbst an Stelle des Kunden zu erbringen,

10.2.2. verschieben sich die von der Verzögerung betroffenen Termine und Fristen angemessen, wenn und soweit diese wegen der Verzögerung nicht eingehalten werden können.

10.2.3. Etwaige Ansprüche von PennyPlanner auf Entschädigung und/oder das Recht, gegebenenfalls zu kündigen oder zurückzutreten, bleiben unberührt.

10.3. Besondere Mitwirkungspflichten ergeben sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, auch ergänzend zu den vorstehenden Bestimmungen aus den besonderen Vertragsbedingungen.

11. Mängelklassifizierung/Klassifizierungsverfahren/Mitwirkung des Kunden

11.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird im Rahmen der Gewährleistung und des Services zwischen folgenden vier Klassen unterschieden:

11.1.1. Ein betriebsverhindernder Mangel liegt vor, wenn die Nutzung der jeweiligen Leistung unmöglich oder schwerwiegend eingeschränkt ist.

11.1.2. Ein betriebsbehindernder Mangel liegt vor, wenn die Nutzung der jeweiligen Leistung erheblich eingeschränkt ist.

11.1.3. Ein leichter Mangel liegt vor, wenn die Nutzung der jeweiligen Leistung mit leichten Einschränkungen möglich ist.

11.1.4. Ein betriebsbehindernder Mangel liegt auch vor, wenn die leichten Mängel insgesamt zu einer erheblichen Einschränkung der Nutzung aller Einzelleistungen führen.

11.1.5. Kein Mangel liegt vor, es treten aber dennoch leichte, betriebsbehindernde oder -verhindernde Einschränkungen auf.

11.2. Über die Einordnung der auftretenden Einschränkungen als betriebsverhindernde, betriebsbehindernde und leichte Mängel oder kein Mangel entscheidet PennyPlanner unter angemessener Berücksichtigung der Auffassung des Kunden.

12. Haftung für Mängel

12.1. Es besteht grundsätzlich ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist.

12.2. PennyPlanner übernimmt die Gewähr, dass die Leistungen nicht mit Mängeln behaftet sind, die die Tauglichkeit zu dem vertragsgemäßen Gebrauch aufheben oder mindern.

12.3. Ein unerheblicher Mangel oder unerhebliche Minderung der Tauglichkeit ist unbeachtlich.

12.4. PennyPlanner haftet nicht für Folgen unsachgemäßer Behandlung, Verwendung, Wartung und Bedienung der Lieferware oder für Folgen normaler Abnutzung, insbesondere von Verschleißteilen wie z.B. Akkus, Batterien, Display-Schutzfolien, Drucker-Farbbänder, Drucker-Farbfolien, Drucker-Papier oder bei Nichtbeachten der Bedienungsanleitung.

12.5. Sachmängelhaftungsansprüche des Kunden erstrecken sich nicht auf die Soft- oder Hardware, die der Kunde geändert hat oder die er nicht in einer vereinbarten Systemumgebung einsetzt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Nutzung für den gemeldeten Mangel nicht ursächlich ist.

12.6. Voraussetzung für die Ansprüche des Kunden ist die Reproduzierbarkeit oder Feststellbarkeit der Mängel.

12.7. Der Kunde hat Ware bei Kauf- und Werklieferungsverträgen unverzüglich nach der Ablieferung durch PennyPlanner soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, PennyPlanner unverzüglich Anzeige zu machen. Der Kunde hat die Anzeige unter Angabe der ihm bekannten und für deren Erkennung zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden, soweit keine andere Form der Störungsmeldung vereinbart ist. Er hat im Rahmen des Zumutbaren die Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel und ihrer Ursachen erleichtern. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Hat PennyPlanner den Mangel arglistig verschwiegen, so kann PennyPlanner sich auf diese Vorschriften nicht berufen.

12.8. Im Übrigen hat der Kunde Mängel unverzüglich unter Angabe der ihm bekannten und für deren Erkennung zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden, soweit keine andere Form der Störungsmeldung vereinbart ist. Er hat im Rahmen des Zumutbaren die Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel und ihrer Ursachen erleichtern.

12.9. Produktspezifische Mängelhaftungsbestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig.

12.10. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

13. Verzug

13.1. Im Verzugsfall kann der Kunde PennyPlanner eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Eine Frist ist angemessen, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.

13.2. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von PennyPlanner zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist während der Frist gemäß der ersten Unterziffer dieses Abschnitts (Verzug) Satz 1 und mit angemessener Frist vor deren Ablauf zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort bei PennyPlanner zur Leistung berechtigt.

Die nachfolgenden Unterziffern dieser Oberziffer (Verzug) bleiben hiervon unberührt.

13.2.1. Verlangt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung und ist im Vertrag kein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, wird die Zahlungspflicht auf das Zweifache der monatlichen Vergütung für das betroffene Produkt begrenzt.

13.2.2. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat.

13.2.3. Ist im Vertrag ein Termin für das Ende einer Überlassungsdauer vorgesehen, ist der Schadensersatz auf 8% der Gesamtvergütung für das betroffene Produkt begrenzt.

13.3. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.

13.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von PennyPlanner Erfüllungsgehilfen.

13.5. Produktspezifische Bestimmungen sind auch in den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen enthalten. Sie gelten ergänzend und im Falle eines Widerspruchs mit den Bedingungen dieser allgemeinen Bestimmungen vorrangig.

13.6. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist oder sich ein Ausschluss als gesetzlich nicht ausschließbar herausstellt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

14. Sonstige Haftung

14.1. Die Haftung ist abschließend für Verzug unter der Oberziffer Verzug und für Mängelhaftung unter der Oberziffer Haftung für Mängel geregelt.

14.2. Im Übrigen haftet PennyPlanner für zu vertretende Schäden wie folgt:

14.2.1. für Sachschäden bis zu 100.000 Euro je Vertrag;

14.2.2. die Haftung für Vermögensschäden ist auf 100.000 Euro je Vertrag begrenzt.

14.2.3. Ansprüche aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.

14.3. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von PennyPlanner Erfüllungsgehilfen.

14.4. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

15. Nutzungsrechte

Die Nutzungsrechte ergeben sich aus den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen.

16. Verjährung

Ansprüche nach den Oberziffern Haftung aus Mängeln, Verzug, sonstige Haftung verjähren in 3 Jahren ab Kenntnis, spätestens jedoch in 5 Jahren nach Lieferung, soweit sich aus den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen nichts anderes ergibt.

17. Vergütung

17.1. Die Höhe der Vergütung, deren Fälligkeit und Rechnungsstellung ergeben sich aus dem Vertrag und aus den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen der AGB.

17.2. Die Preise verstehen sich ab Werk und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

17.3. Soweit nichts anderes vereinbart, sind Rechnungen sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

17.4. Der Lieferumfang ergibt sich aus dem Vertrag.

17.5. Erhöht oder senkt ein Vorlieferant von PennyPlanner mit Wirkung für PennyPlanner einen Preis, gibt PennyPlanner diesen an den Kunden weiter.

17.5.1. Erhöhungen sind ausgeschlossen, für die ein Liefertermin innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss vereinbart ist. Bei einer Preiserhöhung von über 10 % im Vergleich zum vorher geltenden Preis kann der Kunde innerhalb von 30 Tagen seit deren Mitteilung vom Vertrag zurücktreten.

Senkungen werden von PennyPlanner ohne Ankündigung an den Kunden weitergegeben.

17.6. Ist eine Preisanpassung bei Dauerschuldverhältnissen für Leistungen vereinbart, gilt, soweit nichts anderes vereinbart ist, folgendes:

17.6.1. Eine Erhöhung der Vergütung kann erstmalig 9 Monate nach Lieferung des Produkts, weitere Erhöhungen frühestens jeweils 9 Monate nach Wirksamwerden der vorherigen Erhöhung angekündigt werden.

17.6.2. Eine Erhöhung wird drei Monate nach der Ankündigung wirksam.

17.7. Soweit nach Aufwand vergütet wird, richten sich Tagessätze, Reisekosten und Nebenkosten nach der jeweils gültigen Preisliste von PennyPlanner, soweit nichts anderes vereinbart ist.

17.8. Je Kalendertag wird nicht mehr als ein Tagessatz vergütet, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ein vereinbarter Tagessatz kann nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 8 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 8 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Ist ein Stundensatz vereinbart, werden angefangene Stunden wie volle Stunden vergütet.

18. Rechnungsstellung

PennyPlanner ist berechtigt, Rechnungen als pdf-Rechnung per E-Mail (elektronischer Rechnungsversand) zu versenden.

19. Datenschutz/ Geheimhaltung

19.1. Der Kunde sorgt dafür, dass PennyPlanner alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für PennyPlanner aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich sind, bekannt gegeben werden.

19.2. Vor Übergabe eines Datenträgers an PennyPlanner stellt der Kunde die Löschung schutzwürdiger Inhalte sicher, soweit nichts anderes vereinbart ist.

19.3. Der Kunde und PennyPlanner sorgen dafür, dass alle Personen, die mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen und auf Verlangen nachzuweisen.

19.4. Der Kunde und PennyPlanner sorgen dafür, dass alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen werden, die erforderlich sind, um die Ausführung der Vorschriften der vorgenannten Unterziffer zu gewährleisten.

19.5. Der Kunde und PennyPlanner können den Vertrag ganz oder teilweise kündigen, wenn sie den Pflichten schuldhaft innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nicht nachkommen oder Datenschutzvorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen.

19.6. Der Kunde und PennyPlanner sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten.

19.7. PennyPlanner darf den Namen des Kunden und eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung in eine Referenzliste aufnehmen. Alle anderen Werbehinweise auf den Kunden werden vorab mit ihm abgesprochen

20. Textform

Der Vertrag und seine Änderungen sowie alle vertragsrelevanten Erklärungen, Mitteilungs- und Dokumentationspflichten bedürfen der Textform, soweit nicht eine andere zusätzliche Form vereinbart ist.

21. Aufrechnungsverbot

Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.

22. Anwendbares Recht/Gerichtsstand/Nebenabreden

22.1. Der Vertrag unterliegt einschließlich dieser AGB dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG, UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.

22.2. Bei Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz von PennyPlanner Gerichtsstand, wenn

22.2.1. der Kunde Kaufmann ist oder

22.2.2. der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat oder

22.2.3. der Kunde juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

22.3. PennyPlanner ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.

22.4. Nebenabreden sind nicht getroffen worden.

23. Salvatorische Klausel

23.1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

23.2. Die Vertragspartner werden zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen.

III Besondere Bestimmungen für einzelne Leistungen

1. Bestimmungen für die Überlassung von Software

1.1. Allgemeine Bestimmungen für die Überlassung von Software

1.1.1. Gegenstand des Vertrags

1.1.1.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für die Überlassung und Nutzung von Software in der jeweils im Rahmen des Vertrages überlassenen Fassung.

1.1.1.2. Sie gelten nicht für zusätzliche Leistungen wie Installation, Integration, Parametrisierung und Anpassung der Standardsoftware an Bedürfnisse des Auftraggebers.

1.1.1.3. Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.

1.1.2. Art und Umfang der Leistung

1.1.2.1. PennyPlanner überlässt dem Kunden Software zu den Vereinbarungen im Vertrag.

1.1.2.2. Die Dokumentation der Software kann in Deutsch und in ausgedruckter oder ausdruckbarer Form geliefert werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.

1.1.2.3. Die Software wurde zu einem angemessenen Zeitpunkt vor der jeweiligen Auslieferung an den Kunden (so eine Auslieferung erfolgt) mit einem aktuellen Virensuchprogramm überprüft. PennyPlanner erklärt, dass die Überprüfung keinen Hinweis auf Schadensfunktionen in der Software ergeben hat.

1.1.3. Nutzungsrechte

1.1.3.1. Software ist urheberrechtlich geschützt.

1.1.3.2. Software wird dem Kunden zur bestimmungsgemäßen Nutzung überlassen. Der Umfang der bestimmungsgemäßen Nutzung sowie Art und Umfang der Nutzungsrechte ergibt sich aus dem Vertrag und diesen AGB.

1.1.3.3. Die bestimmungsgemäße Nutzung wird mitbestimmt durch die System- und Einsatzumgebung der Software zum Zeitpunkt der erstmaligen Überlassung. Im Falle der Portierung von Software auf später angeschaffte Hardware kann es zu Nutzungseinschränkungen kommen, die gegen Entgelt ausgeräumt werden müssen.

1.1.3.4. Die bestimmungsgemäße Nutzung wird mitbestimmt durch die System- und Einsatzumgebung der Software zum Zeitpunkt der erstmaligen Überlassung. Im Falle der Portierung von Software auf später angeschaffte Hardware kann es zu Nutzungseinschränkungen kommen, die gegen Entgelt ausgeräumt werden müssen.

1.1.3.5. Der Kunde verpflichtet sich, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung der Software sichergestellt ist.

1.1.3.6. Der Kunde ist berechtigt, von der Software eine Kopie zu Sicherungszwecken herzustellen. Die einer ordnungsgemäßen Datensicherung dienenden Vervielfältigungen der Software sind Teil des bestimmungsgemäßen Gebrauchs.

1.1.3.7. Die Nutzung in einer anderen als einer vereinbarten Systemumgebung bedarf der Zustimmung von PennyPlanner Ist eine im Vertrag definierte Systemumgebung nicht einsatzfähig, ist die Nutzung vorübergehend bis zur Störungsbehebung in einer anderen geeigneten Systemumgebung zulässig.

1.1.3.8. Der Kunde verpflichtet sich, die Software nicht in eine andere Codeform zu bringen, es sei denn, dass dies nach den urheberrechtlichen Vorschriften zulässig ist.

1.1.3.9. PennyPlanner teilt dem Kunden in der Software enthaltene Kopier- und Nutzungssperren mit, soweit sie bekannt sind.

1.2. Besondere Bestimmungen für die Überlassung von Software

1.2.1. Zeitlich begrenzte Überlassung von Software (Miete/SaaS/Test- und Demonstrationszwecke)

1.2.1.1. Nutzungsrechte

Werden im Vertrag keine anderweitigen Nutzungsrechtsvereinbarungen getroffen, räumt PennyPlanner dem Kunden folgende Nutzungsrechte an der Software ein:

1.2.1.1.1. das nicht ausschließliche Nutzungsrecht,

1.2.1.1.2. das Nutzungsrecht in der im Vertrag vereinbarten Systemumgebung,

1.2.1.1.3. das nicht übertragbare Nutzungsrecht,

1.2.1.1.4. das zeitlich befristete und kündbare Nutzungsrecht.

1.2.1.1.5. Entsprechendes gilt für die Überlassung zu Test- und Demonstrationszwecken für den Zeitraum des Tests oder der Demonstration

1.2.1.2. Vertragsdauer und Kündigung der Nutzungsrechte

1.2.1.2.1. Die Dauer der Überlassung der Software ergibt sich aus dem Vertrag.

1.2.1.2.2. Im Falle der Kündigung ist der Kunde verpflichtet, das Original der von der Kündigung betroffenen Software einschließlich der Dokumentation und alle Kopien zu löschen oder an PennyPlanner zurückzugeben. Auf Verlangen von PennyPlanner gibt der Kunde über die Löschung eine Erklärung ab. Der Kunde ist berechtigt, eine Kopie der Software zu Prüf- und Archivierungszwecken zu behalten, wenn im Vertrag eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde.

1.2.1.2.3. Die sonstigen gesetzlichen Regelungen bleiben unberührt.

1.3. Servicelevelagreements

1.3.1. Der Kunde kann mit PennyPlanner vereinbaren, innerhalb welcher Zeit die Leistungen erbracht werden sollen.

1.3.2. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird PennyPlanner auf die Meldung eines Mangels durch den Kunden innerhalb der folgenden Fristen reagieren („Reaktionszeiten“):

1.3.2.1. Bei betriebsverhindernden Mängeln innerhalb von 4 Stunden nach Erhalt der Meldung.

1.3.2.2. Bei betriebsbehindernden Mängeln innerhalb von 8 Stunden nach Erhalt der Meldung.

1.3.2.3. Bei sonstigen Mängeln innerhalb von einem Werktag nach Erhalt der Meldung.

1.3.3. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird PennyPlanner Mängel innerhalb der folgenden Fristen beseitigen („Beseitigungszeiten“):

1.3.3.1. Betriebsverhindernde Mängel innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt der Meldung.

1.3.3.2. Betriebsbehindernde Mängel innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Meldung.

1.3.3.3. Sonstige Mängel innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Meldung, spätestens aber mit der nächsten Programmversion der Software.

1.3.4. Sofern absehbar ist, dass sich ein Mangel nicht innerhalb der vorstehend definierten Zeiträume beheben lässt, wird PennyPlanner innerhalb der dort genannten Fristen eine Behelfslösung („Work Around“) bereitstellen.

1.3.5. Voraussetzung für den Beginn der jeweiligen Zeiten ist, dass der Kunde

1.3.5.1. das von PennyPlanner zur Verfügung gestellte Ticketsystem verwendet,

1.3.5.2. die zur Verfügung gestellte Service-Telefonnummer benutzt, um den jeweiligen Mangel auch telefonisch anzuzeigen und

1.3.5.3. die Hardware, auf der sich die mangelhafte Software befindet, in ein Umfeld verbracht worden ist, auf das PennyPlanner zugreifen und etwaige Updates aufspielen kann. Hierzu kann es erforderlich sein,

1.3.5.3.1. dass die Endgeräte in ein PennyPlanner zugängliches WLAN-Umfeld verbracht werden oder

1.3.5.3.2. dass die Endgeräte-Nutzer mitwirken müssen, wobei die Verantwortlichkeit für die Mitwirkungsleistungen beim Kunden liegt.

1.4. Hostingleistungen

1.4.1. Leistungspflichten

1.4.1.1. PennyPlanner gewährleistet eine Erreichbarkeit der Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von PennyPlanner liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. PennyPlanner kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.

1.4.1.2. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass dem Server dieselbe IP-Adresse für die gesamte Vertragslaufzeit zugewiesen wird.

1.4.1.3. Gerät PennyPlanner mit Leistungsverpflichtungen in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn PennyPlanner eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Die Nachfristsetzung muss in schriftlicher Form erfolgen. Die schriftliche Form kann durch elektronische Form ersetzt werden, wenn der Kunde der Erklärung seinen Namen hinzufügt und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versieht. Die Nachfrist muss mindestens drei Wochen betragen.

1.4.2. Haftung

1.4.2.1. Für Schäden haftet PennyPlanner nach den allgemeinen Bestimmungen dieser AGB.

1.4.2.2. Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) bleibt die Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 TKV in jedem Fall unberührt.

2. Sonstige Dienstleistungen

2.1. Art und Umfang

2.1.1. PennyPlanner erbringt die Dienstleistung zu den Bedingungen im Angebot.

2.1.2. Der Kunde trägt die Projekt- und Erfolgsverantwortung.

2.1.3. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Angebots.

2.1.4. PennyPlanner erbringt die Dienstleistung nach dem beim Angebot aktuellen Stand der Technik und durch Personal, das für die Erbringung der Leistungen qualifiziert ist.

2.2. Zusammenarbeit von PennyPlanner und dem Kunden

2.2.1. Ansprechpartner der Parteien sind ausschließlich die benannten verantwortlichen Ansprechpartner.

2.2.2. Der Kunde wird Wünsche wegen der zu erbringenden Dienstleistung ausschließlich dem von PennyPlanner benannten verantwortlichen Ansprechpartner übermitteln und den übrigen von PennyPlanner eingesetzten Personen keine Weisungen erteilen.

2.2.3. Die von PennyPlanner eingesetzten Personen treten in kein Arbeitsverhältnis zum Kunden, auch soweit sie Leistungen in dessen Räumen erbringen.

2.3. Austausch von Personen

2.3.1. Wird eine von PennyPlanner zur Angebotserfüllung eingesetzte Person durch eine andere ersetzt und ist eine Einarbeitung erforderlich, so geht diese zu Lasten von PennyPlanner. Bei der Auswahl wird PennyPlanner die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen.

2.3.2. Der Kunde kann mit Begründung den Austausch einer von PennyPlanner zur Vertragserfüllung eingesetzten Person verlangen, wenn diese wiederholt und schwerwiegend gegen vertragliche Pflichten verstoßen hat. Die durch den Austausch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

2.4. Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen

2.4.1. PennyPlanner räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, zeitlich begrenzte, widerrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Angebots erbrachten, verkörperten Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Angebots ergibt.

2.4.2. Diese Rechte schließen die vereinbarten Zwischenergebnisse, Schulungsunterlagen und Hilfsmittel ein.

2.4.3. Abweichungen von diesen Nutzungsregelungen bedürfen der Vereinbarung.

2.5. Mitwirkungsleistung des Kunden

2.5.1. Der Kunde wird PennyPlanner bei der Erbringung der Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen.

2.5.2. Er wird ihr insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen. Darüber hinausgehende Mitwirkungsleistungen bedürfen der gesonderten Vereinbarung.

2.6. Vergütung

2.6.1. Eine im Angebot aufgeführte Vergütung nach Aufwand ist das Entgelt für den Zeitaufwand der angebotenen Leistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

2.6.2. Materialaufwand wird gesondert vergütet.

2.6.3. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten von PennyPlanner werden wie Arbeitszeiten vergütet.

2.6.4. PennyPlanner erstellt monatlich nachträglich Rechnungen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

2.6.5. Eine Vergütung nach Aufwand wird nach Erhalt einer prüffähigen Rechnung fällig, soweit keine andere Form des Leistungsnachweises vereinbart ist. Der Leistungsnachweis gilt auch als genehmigt, wenn und soweit der Kunde nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt Einwände geltend macht.

2.6.6. Ein im Angebot angebotener Festpreis ist das Entgelt für alle vertraglichen Leistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ein Festpreis wird, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung fällig. Voraussetzung für die Reisezeiten.

2.6.7. Reisekosten und Nebenkosten werden entsprechend den Vereinbarungen vergütet.

2.7. Qualitative Leistungsstörung

2.7.1. Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat PennyPlanner dies zu vertreten, so ist sie verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Eine Frist ist angemessen, wenn sie mindestens 3 Wochen bemisst.

2.7.2. Voraussetzung ist eine Rüge des Kunden, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb von 1 Woche nach Kenntnis.

2.7.3. Gelingt die angebotene Dienstleistung aus von PennyPlanner zu vertretenden Gründen auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zu kündigen.

2.7.4. In diesem Falle hat PennyPlanner Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen.

2.7.5. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die der Kunde innerhalb von 3 Wochen nach Erklärung der Kündigung nachweist, dass sie für ihn nicht nutzbar und ohne Interesse sind.

2.7.6. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

2.7.7. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen qualitativer Leistungsstörungen sind ausgeschlossen.

2.7.8. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder wenn Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von PennyPlanner Erfüllungsgehilfen.

2.8. Änderung der Dienstleistung

2.8.1. Der Kunde kann nach Vertragsschluss Änderungen des Leistungsumfangs im Rahmen der Leistungsfähigkeit von PennyPlanner gegen Vergütung verlangen, es sei denn, dies ist für PennyPlanner unzumutbar.

2.8.2. Das Änderungsverfahren ist zu dokumentieren, soweit nichts anderes vereinbart ist.

2.8.3. PennyPlanner hat auf das Änderungsverlangen des Kunden innerhalb von 15 Arbeitstagen mitzuteilen, ob das Änderungsverlangen für sie nicht zumutbar oder nicht durchführbar ist.

2.8.4. Ist das Änderungsverlangen zumutbar und durchführbar, teilt PennyPlanner gleichzeitig mit, ob eine umfangreiche Prüfung erforderlich ist oder nicht.

2.8.5. Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsverlangens erforderlich, hat PennyPlanner gleichzeitig ein entsprechendes Prüfungsangebot mit Angaben zur Vergütung zu unterbreiten.

2.8.6. Der Kunde wird binnen 10 Arbeitstagen entweder den Prüfungsauftrag erteilen oder ablehnen.

2.8.7. Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsverlangens nicht erforderlich, hat PennyPlanner entweder ein Realisierungsangebot unter Angabe von Leistungszeitraum, geplanten Terminen und Auswirkungen auf die Vergütung zu unterbreiten oder die Durchführung der beantragten Änderungen zu vereinbaren.

2.8.8. Der Kunde wird das Realisierungsangebot von PennyPlanner innerhalb der Angebotsbindefrist annehmen oder ablehnen.

2.8.9. Vereinbarte Leistungsänderungen sind durch entsprechende Anpassung des Angebots verbindlich zu dokumentieren.

2.8.10. Der Kunde und PennyPlanner können vereinbaren, dass die von dem Änderungsverlangen betroffenen Dienstleistungen bis zur notwendigen Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen unterbrochen werden. Kommt die notwendige Anpassung der Vereinbarungen nicht innerhalb der Angebotsbindefrist des Realisierungsangebotes zustande, so werden die Arbeiten auf der Grundlage des Vertrages weitergeführt. Die Leistungszeiträume verlängern sich um die Zahl der Arbeitstage, an denen infolge des Änderungsverlangens bzw. der Prüfung des Änderungsverlangens die Arbeiten unterbrochen wurden. PennyPlanner kann für die Dauer der Unterbrechung die vereinbarte Aufwandsvergütung oder eine angemessene Erhöhung des vereinbarten Festpreises verlangen, es sei denn, dass PennyPlanner von der Unterbrechung betroffene Arbeitnehmer anderweitig eingesetzt oder einzusetzen böswillig unterlassen hat.

IV Begriffsbestimmungen

Abnahme

Abnahme gemäß § 640 BGB.

Abschlagszahlung

Anteilige Zahlung der vereinbarten Vergütung vor deren Fälligkeit. Ein Anspruch auf Abschlagszahlungen kann im EVB-IT Systemvertrag vereinbart werden.

Anpassungsprogrammierung

siehe Customizing

Aufstellung von Hardware

Auspacken und Aufstellen der Hardware, Anschließen an das Stromnetz beim Kunde und Durchführen eines Gerätetests.

Außerbetriebnahme

Eine Außerbetriebnahme liegt vor, wenn die vertragsgegenständliche Hardware weder vom Kunde oder dessen Erfüllungsgehilfen noch von Dritten für ihn betrieben wird.

Beizustellende Systemkomponenten

Die vom Kunden beizustellenden Systemkomponenten bilden mit den von PennyPlanner zu liefernden und/oder herzustellenden Systemkomponenten das Gesamtsystem. Die beizustellenden Systemkomponenten können sowohl Teile der beim Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhandenen Systemumgebung sein als auch später hinzukommende neue Komponenten, die der Kunde zur Erfüllung seiner Mitwirkungsleistungen vereinbarungsgemäß beschafft oder erstellt.

Bereitschaftszeit

Zeiten, in denen PennyPlanner (Fehler-)Meldungen entgegennimmt (üblicherweise die Geschäftszeiten von PennyPlanner ).

Betriebsbereitschaft

Das System oder die Teillieferung steht dem Kunden vertragsgemäß zur Verfügung. Im Rahmen von Systemserviceleistungen bezieht sich die Betriebsbereitschaft nur auf die vereinbarten Systemkomponenten, wenn der Systemservice nicht für das gesamte System vereinbart wird.

CISG

Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf

Customizing

Anpassen von Software oder von Systemkomponenten an die vereinbarten Anforderungen zur Systemlieferung oder Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (z.B. Konfiguration von Systemkomponenten zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft).

Datensicherung, ordnungsgemäße

Datensicherung umfasst alle technischen und / oder organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit, Integrität und Konsistenz der Systeme einschließlich der auf diesen Systemen gespeicherten und für Verarbeitungszwecke genutzten Daten, Programme und Prozeduren. Ordnungsgemäße Datensicherung bedeutet, dass die getroffenen Maßnahmen in Abhängigkeit von der Datensensitivität eine sofortige oder kurzfristige Wiederherstellung des Zustandes von Systemen, Daten, Programmen oder Prozeduren nach erkannter Beeinträchtigung der Verfügbarkeit, Integrität oder Konsistenz aufgrund eines schadenswirkenden Ereignisses ermöglichen; die Maßnahmen umfassen dabei mindestens die Herstellung und Erprobung der Rekonstruktionsfähigkeit von Kopien der Software, Daten und Prozeduren in definierten Zyklen und Generationen.

Datenverlust

Verlust (Löschung) oder Verlust der Integrität und Konsistenz von Daten.

Einsatzumgebung

Hardware und Systemsoftware (einschließlich Kommunikationsdiensten), auf denen die Standardsoftware beim Kunde eingesetzt wird, sowie deren Standorte.

Fernwartung

Leistungen der Instandhaltung von Soft- und Hardware ohne örtliche Präsenz (z. B. mittels Datenfernübertragung).

Gewährleistungsfrist

Hierunter ist die Verjährungsfrist im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zu verstehen.

Hardware

Geräte bzw. Maschinen einschließlich deren optionaler Zusatzeinrichtungen, gemäß Herstellerspezifikation, die im Vertrag aufgeführt sind; solche Geräte bzw. Maschinen werden von ihren Herstellern im Allgemeinen über Bestellnummern (Typbezeichnung ggf. ergänzt um Modell-Bezeichnung) näher spezifiziert.

Individualsoftware

Softwareprogramme, Programm-Module, Tools etc., die zur Vertragserfüllung für die Bedürfnisse des Kunden von PennyPlanner erstellt wurden einschließlich der zugehörigen Dokumentation. Hierzu gehören auch Anpassungen von Standard- oder Individualsoftware auf Quellcodeebene, nicht jedoch Customizing.

Installation

Alle notwendigen Maßnahmen für das Einbringen der Software in die vereinbarte Systemumgebung sowie die Herbeiführung der vereinbarten Ablauffähigkeit der Software einschließlich aller notwendigen Prüfungen und Kontrollen zur Erstellung des Gesamtsystems und zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft.

Instandhaltung

Maßnahmen zur Bewahrung und Wiederherstellung des Soll-Zustandes sowie zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes. Die Maßnahmen beinhalten:

Inspektion: Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes,

Instandsetzung: Maßnahmen zur Wiederherstellung des Soll-Zustandes,

Wartung: Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustandes.

Integration

Einbinden von Systemkomponenten in die vereinbarte Systemumgebung bzw. von Systemkomponenten und Beistellungen untereinander.

Key-User

Mitarbeiter eines Unternehmens, welches eine neue Software einführt. Der Key-User hat sich auf die neue Software spezialisiert, betreut diese fachlich und schult Kollegen.

Konfiguration

Auf die vereinbarte Systemumgebung abgestimmte Parametrisierung von Funktionsvariablen und Steuerungsdaten von Systemkomponenten zur Erstellung des Gesamtsystems und zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft.

Kopier- oder Nutzungssperre

Maßnahmen zur Einschränkung der Kopierbarkeit und/oder Nutzungsmöglichkeit einer Systemkomponente.

Lieferung

Oberbegriff von Systemlieferung und Teillieferung

Materialaufwand

Aufwendungen von PennyPlanner für den Gebrauch und Verbrauch von Roh-, Hilfs-und Betriebsstoffen sowie sonstige Erzeugnisse im Rahmen der Leistungserbringung.

Mindestvertragsdauer

Der Zeitraum, in dem eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist.

Nebenkosten

Aufwendungen von PennyPlanner die für die Erbringung von Lieferungen und Leistungen notwendig sind. Sie sind in der vereinbarten Vergütung nicht enthalten und sind weder Reise- noch Materialkosten

Nutzungsrechte

Rechte, die der Lizenzgeber dem Lizenznehmer einräumt.

Nutzung von Hardware, bestimmungsgemäße

Eine bestimmungsgemäße Nutzung von Hardware ist insbesondere gegeben bei Einhaltung der für die Hardware von PennyPlanner spezifizierten Umgebungsbedingungen, Richtlinien für Installationen, Bedienungsanleitungen und Pflegehinweise.

Parametrisierung

Die individuelle Anpassung von Software, zumeist Standardsoftware, an die Nutzererfordernisse durch Einstellung der Attribute innerhalb der Software.

Patch

Behebung eines Mangels und/oder einer Störung in der Software

Programmkorrektur

Oberbegriff für Umgehung, Patch, Update, Upgrade und Release/Version einschließlich zugehöriger Dokumentation.

Objektcode

Zwischenergebnis eines Compiler- bzw. Übersetzungsvorgangs des Quellcodes eines Programms.

Pauschalfestpreis

Umfasst den Erstellungspreis, den Angebotspreis für Systemserviceleistungen, den Angebotspreis für die Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems sowie den Angebotspreis für sonstige Leistungen, jeweils sofern diese zum Fest-preis vereinbart sind.

Programmstand

Oberbegriff für Patch, Update, Upgrade und Release/Version.

Quellcode

Code eines Programms in der Fassung der Programmiersprache.

Reaktionszeit

Zeitraum, innerhalb dessen PennyPlanner mit den Störungs- bzw. Mängelbehebungsarbeiten zu beginnen hat. Der Zeitraum beginnt mit dem Zugang der Störungs- bzw. Mängelmeldung innerhalb der vereinbarten Servicezeiten und läuft während der vereinbarten Servicezeiten.

Reaktionszeitraum

Zeitraum, innerhalb dessen PennyPlanner mit den Instandhaltungsarbeiten zu beginnen hat. Sie beginnt mit dem Zugang der Störungsmeldung innerhalb der vereinbarten Servicezeiten und läuft ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten.

Reisekosten

Aufwendungen von PennyPlanner für An- und Abreise zum Ort der vereinbarten Leistung, sofern ungleich zum Dienstsitz, die im Regelfall nicht Bestandteil der Kosten für den Personaleinsatz sind. Aufwendungen können sein: Fahrtkosten, Übernachtungsgeld, Reisenebenkosten etc.

Release/Version

Neue Entwicklungsstufe einer Standardsoftware, die sich gegenüber dem vorherigen Release bzw. der Version im Funktions- und/oder Datenspektrum erheblich unterscheidet (z.B. 4.5.7 zu 5.0.0)

SaaS

Software as a Service = Miete im Sinne von § 535 BGB von Software

Sachmangel

Definition „Sachmangel“ in § 434 BGB.

Schadensersatz statt der Leistung

Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann gemäß § 284 BGB Ersatz der Aufwendungen verlangt werden.

Schadensfunktion

Vom Anwender ungewünschte Funktion, die die Verfügbarkeit von Daten, Ressourcen oder Dienstleistungen, die Vertraulichkeit von Daten oder die Integrität von Daten unbeabsichtigt oder bewusst gesteuert gefährden kann.

Schutzrechte

Gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte.

Schaden stiftende Software

Software mit nicht vereinbarter Funktion, die zumindest auch den Zweck hat, die Verfügbarkeit von Daten, Ressourcen oder Dienstleistungen, die Vertraulichkeit von Daten oder die Integrität von Daten, zu gefährden bzw. zu beeinträchtigen, z.B. Viren, Würmer, Trojanische Pferde u.a.

Servicezeiten

Zeiten, innerhalb derer der Kunde Anspruch auf vertraglich geschuldete Leistungen durch PennyPlanner hat.

Software

Oberbegriff für Standardsoftware und Individualsoftware.

Softwareinstallation (Installation)

Herbeiführen der Ablauffähigkeit von Software auf einer bestimmten Hardware nach einem vereinbarten Verfahren.

Softwareintegration (Integration)

Die Kopplung von verschiedenen Softwaresystemen (Standardsoftware oder Individualsoftware) zu einem Gesamtsystem, indem zwischen den vorher getrennten Softwaresystemen Daten und Informationen aktiv, prozessorientiert und automatisiert ausgetauscht werden.

Standardsoftware

Softwareprogramme, Programm-Module, Tools etc., die für die Bedürfnisse einer Mehrzahl von Kunden am Markt und nicht speziell von PennyPlanner für den Kunden entwickelt wurden einschließlich der zugehörigen Dokumentation.

Störungstag

Jeder auf den Ablauf des Reaktionszeitraumes folgende Kalendertag innerhalb der vereinbarten Servicezeiten, an dem die Hardware und/oder die Software nicht bestimmungsgemäß genutzt werden kann.

Systemkomponente

Teil des Systems, z.B. Hard- oder Standardsoftware. Hierzu gehören auch auf der Grundlage des Vertrages überlassene neue Programmstände.

Systemumgebung

Technische, räumliche und fachlich organisatorische Umgebung, in die das zu liefernde System zu integrieren ist.

Schutzrechte

Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte.

Teillieferung

Anlieferung eines Teils des Systems.

Teleservice

Leistungen unter Inanspruchnahme von technischen Einrichtungen zur Fernkommunikation von einem Standort außerhalb des Einsatzortes des Systems.

Teleservice, Teleserviceleistung

Pflegeleistungen, die mittels vereinbarter Kommunikationseinrichtungen und geeigneter Kommunikationsdienste von einem entfernten Ort aus erbracht werden und für die der Kunde die notwendigen Infrastruktureinrichtungen (Leitungen, Modems) vorhält.

Teleservicevereinbarung

Die Teleservicevereinbarung beschreibt die technischen und organisatorischen Regelungen für die Durchführung von Pflegearbeiten mittels Telekommunikationsdiensten über Netzwerke.

Textform

Textform im Sinne dieser AGB ist die Abgabe einer Willenserklärung in einer Urkunde oder in einer anderen, zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeigneten Art und Weise, die die Person des Erklärenden nennt und den Abschluss der Erklärung durch Namensunterschrift oder anders erkennbar macht.

Übergangslösung

Eine Lösung, mit deren Hilfe PennyPlanner dem Kunden den Ausfall seiner Hard- und/oder Software bis zu deren Instandsetzung überbrückt. Die Überbrückung versetzt den Kunden in die Lage, die funktional gleichen Arbeitsergebnisse wie mit der von der Störung betroffenen Hardware zu erzielen.

Umgehung

Temporäre Überbrückung eines Mangels in der Standardsoftware ohne Eingriff in den Code (Quellcode oder ausführbarer Code).

Umgehungslösung

Temporäre Überbrückung eines Mangels und/oder einer Störung in der Standard-software.

Umsetzung Hardware

Verlagerung von Hardware an einen neuen Standort.

Update

Bündelung mehrerer Mängelbehebungen und/oder Störungsbeseitigungen sowie gegebenenfalls geringfügige funktionale Verbesserungen und/oder Anpassungen der Standardsoftware (z.B. 4.1.3 Æ 4.1.4).

Upgrade

Bündelung mehrerer Mängelbehebungen und/oder Störungsbeseitigungen und mehr als geringfügige funktionale Verbesserungen und/oder Anpassungen der Standardsoftware (z.B. 4.1.3. Æ 4.2.0).

Version/Release

siehe Release/Version.

Vertragserfüllungstermin

Termin, zu dem PennyPlanner alles Vereinbarte getan haben muss, damit der Kunde die Abnahme erklären kann. Dazu gehört insbesondere, dass PennyPlanner das Gesamtsystem bereits zum Termin der Erklärung der Betriebs-bereitschaft vertragsgemäß und im Wesentlichen mangelfrei bereitstellt, damit der Kunde in der Zeit bis zum Vertragserfüllungstermin die Funktionsprüfung durchführen kann.

Verzugstag

Jeder begonnene Kalendertag, mit dem sich PennyPlanner nach Fristüberschreitung in Verzug befindet.

Vor–Ort–Service

Pflegeleistung, die am Einsatzort der Standardsoftware erbracht wird, soweit nicht ein anderer Ort der Leistungserbringung vereinbart wurde.

Vorinstallation

Vorinstallation der (Standard-)Software auf einer bestimmten Hardware vor Auslieferung.

Wechseldatenträger

Ein Datenträger, der gemäß Herstellerspezifikation vom Nutzer gewechselt werden kann; hierzu gehören z.B. Wechselplatten, CDs, Bandkassetten/Magnetbände, USB-Sticks, SD-Karten.

Werkzeug

Hilfsmittel für die Entwicklung, Bearbeitung und Pflege von Software.

Wiederherstellungszeit

Zeitraum, innerhalb dessen PennyPlanner die Störungsbehebungs- bzw. Mängelbehebungsarbeiten erfolgreich abzuschließen hat. Der Zeitraum beginnt mit dem Zugang der Störungs- bzw. Mängelmeldung und läuft ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten.

Zusatzlieferung

zusätzliche, nach Vertragsabschluss vereinbarte Lieferungen (z.B. Optionsabruf weiterer Hardware).